1. Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, kann aber auch nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Schatzmeister mitzuteilen.
2. Höhe der Beiträge
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Mitglieder zahlen folgende Jahresbeiträge:
Einzelpersonen (ab 18 Jahre) | 20,- € |
Paare | 30,- € |
Jugendliche (bis 18 Jahre; hierunter fallen auch Schüler, Studenten u. Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr) | 10,- € |
Familien (ab 3 Mitglieder einer Familie mit gleicher Anschrift, wobei die Jugendlichen unter 18 Jahre bzw. Schüler, Studenten u. Auszubildende bis 27 Jahre sind) | 35,- € |
Fördermitglieder | mind. 20,- € |
Juristische Personen | 50,- € |
Erfolgt die Aufnahme im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres, so ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte ist der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
3. Zahlungsform und Fälligkeit
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein ein SEPA-BasisLastschriftmandat zu den üblichen Verfahrensregelungen der Bank widerruflich zu erteilen.
Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr von 3,- € erhoben.
Der Beitrag wird mit der Aufnahme in den Verein, ansonsten zum 15. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende der Mitgliedschaft zu zahlen.
4. Kontoverbindung
Die Kontoverbindung des Vereins lautet:
Kreditinstitut | Volksbank Jever eG |
Kontoinhaber | Dorfgemeinschaft Cleverns e.V. |
IBAN | DE09 2826 2254 1480 1530 01 |
BIC | GENODEF1JEV |
5. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit Wirkung vom 24. September 2015 in Kraft.